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Grundlagen

Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig

Warum 15 € pro Stunde fast immer Verlust bedeuten – und wie du vom Kollektivvertragslohn zu einem Stundensatz kommst, der dein Unternehmen trägt.

Von Bling Bling GmbH · Stand: Oktober 2026 · ca. 6 Min. Lesezeit

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Das Prinzip: Stundensatz = (Lohnkosten je verrechenbarer Stunde + Material und Geräte) × Zuschlag für Gemeinkosten × Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Entscheidend ist, dass du nicht durch die bezahlten, sondern durch die tatsächlich beim Kunden verrechenbaren Stunden teilst.

Alle Werte unten sind ein Rechenbeispiel mit offen ausgewiesenen Annahmen – keine Preisempfehlung und keine echten Firmenzahlen. Stand: Oktober 2026.

Schritt 1: Vom KV-Stundenlohn zum Jahresbrutto

Ausgangspunkt ist der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Für die ständige Unterhaltsreinigung in Büros und Betrieben (Lohngruppe 6) liegt der Mindestlohn 2026 bei 12,37 € pro Stunde. Zahlst du mehr – was bei Personalmangel häufig nötig ist –, rechnest du mit deinem tatsächlichen Lohn.

Der KV rechnet mit 4,33 Wochen pro Monat. Bei 40 Wochenstunden ergibt das:

12,37 € × 40 h × 4,33 = 2.142,48 € Monatslohn

Dazu kommen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration (je ein Monatsentgelt bzw. 4,33 Wochenentgelte): 2.142,48 € × 14 = 29.994,72 € Jahresbrutto

Schritt 2: Lohnnebenkosten draufrechnen

Als Dienstgeber:in zahlst du zusätzlich den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, Betriebliche Vorsorge (1,53 %), Dienstgeberbeitrag zum FLAF (3,7 %), Zuschlag zum DB (je nach Bundesland rund 0,3–0,4 %) und Kommunalsteuer (3 %). Zusammen ergibt das grob rund 29–30 % des Bruttolohns. Den genauen Satz für deinen Betrieb gibt dir deine Lohnverrechnung – er hängt u. a. vom Bundesland und von Sonderregeln ab (in den ersten Jahren kann die NeuFöG-Befreiung einen Teil davon senken).

Annahme Lohnnebenkosten 29,5 %

29.994,72 € × 1,295 = 38.843,16 € Personalkosten pro Jahr

Schritt 3: Wie viele Stunden kannst du wirklich verrechnen?

Bezahlt werden 52 Wochen × 40 Stunden = 2.080 Stunden. Beim Kunden verrechnen kannst du aber deutlich weniger:

PositionAnnahmeStunden
Bezahlte Stunden52 × 402.080
Urlaub25 Arbeitstage (5 Wochen)− 200
Feiertage an WerktagenAnnahme 11 Tage− 88
KrankenstandAnnahme 10 Tage− 80
Anwesenheitsstunden1.712
Wegzeiten zwischen Objekten, Einschulung, RüstzeitAnnahme 10 %− 171
Verrechenbare Stunden≈ 1.541

Wegzeiten innerhalb der Arbeitszeit sind laut KV Arbeitszeit und werden bezahlt – bei vielen kleinen Objekten pro Tag kann dieser Block viel größer sein als 10 %. Genau hier entscheidet sich, ob ein Auftrag rentabel ist.

38.843,16 € ÷ 1.541 h = ≈ 25,21 € Lohnkosten je verrechenbarer Stunde

Schritt 4: Material, Geräte, Fahrzeug

Reinigungsmittel, Mikrofasertücher, Wäsche der Tücher, Verschleiß von Staubsaugern und Scheuersaugmaschinen, Arbeitskleidung, eventuell Fahrzeugkosten: Diese Kosten kannst du entweder pro Objekt erfassen oder als Pauschale je Stunde ansetzen.

Annahme 1,50 € pro Stunde → 25,21 € + 1,50 € = 26,71 €

Schritt 5: Gemeinkosten – deine eigene Arbeit ist nicht gratis

Büro, Telefon, Software, Steuerberatung, Versicherung, Werbung, Objektleitung, Qualitätskontrollen, Angebote schreiben, Personal suchen – und dein eigenes Gehalt als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer. All das muss über die Stundensätze hereinkommen. In der Praxis wird es oft als Prozentzuschlag auf die direkten Kosten gerechnet.

Annahme 20 % Gemeinkostenzuschlag → 26,71 € × 1,20 = 32,05 €

Wie hoch dein Zuschlag sein muss, ergibt sich aus deiner Jahresplanung: geplante Gemeinkosten ÷ geplante direkte Kosten. Bei einem kleinen Betrieb mit einer Vollzeit-Geschäftsführung ist ein höherer Prozentsatz realistisch als bei einem großen.

Schritt 6: Wagnis und Gewinn

Ausfälle, Nachbesserungen, Zahlungsausfälle, Lohnerhöhungen mitten in der Vertragslaufzeit: Ohne Gewinnaufschlag trägst du jedes Risiko selbst. Dazu kommt, dass der KV jährlich neu verhandelt wird – ab 1. Jänner 2027 steigen die Mindestlöhne mit der neuen Lohngruppenordnung. Baue in langfristige Verträge eine Wertsicherungs- bzw. KV-Anpassungsklausel ein.

Annahme 8 % Wagnis und Gewinn → 32,05 € × 1,08 = ≈ 34,62 € netto pro Stunde (zzgl. 20 % USt ≈ 41,54 €)

Was das Beispiel zeigt

Selbst mit Mindestlohn, moderaten Annahmen und ohne Nacht- oder Sonntagszuschläge landet das Beispiel deutlich über dem, was manche Anbieter im Internet verlangen. Wer weit darunter anbietet, zahlt entweder unter KV, rechnet mit unrealistisch wenig unproduktiver Zeit – oder arbeitet ohne Gewinn. Zuschläge laut KV (z. B. 50 % für Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit zwischen 21 und 6 Uhr, 100 % für Sonntagsarbeit) kommen für entsprechende Einsätze noch dazu.

Teilzeit, Mehrarbeit und geringfügige Beschäftigung

In der Reinigung arbeiten viele Menschen in Teilzeit, oft früh morgens oder abends, wenn Büros leer sind. Das hat Folgen für die Kalkulation:

  • Mehrarbeit in Teilzeit ist laut KV mit 25 % Zuschlag zu bezahlen, außer sie wird innerhalb von drei Monaten 1:1 in Zeitausgleich abgegolten. Wenn Objekte regelmäßig länger dauern als geplant, wird das teuer.
  • Fahrtkosten: Bei mehreren Einsatzstellen am selben Tag ersetzt der KV ab der zweiten Fahrt die Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels; Beschäftigte mit höchstens 25 Wochenstunden bekommen Fahrtkosten grundsätzlich ersetzt, sofern das Unternehmen den Transfer nicht selbst organisiert.
  • Geringfügige Beschäftigung (2026 bis 551,10 € im Monat) hat eigene Abgabenregeln. Lass dir von deiner Lohnverrechnung zeigen, was eine geringfügig beschäftigte Person dich pro Stunde tatsächlich kostet, bevor du Objekte damit kalkulierst.

Für die Kalkulation heißt das: Rechne für Teilzeitkräfte mit denselben Schritten, aber mit ihren tatsächlichen Stunden – und plane Wegzeiten und Fahrtkosten pro Objekt realistisch ein.

Die häufigsten Kalkulationsfehler

  1. Durch bezahlte statt verrechenbare Stunden teilen: Der Stundensatz wirkt dann um 20 % oder mehr zu niedrig.
  2. Sonderzahlungen vergessen: 14 statt 12 Monatslöhne sind ein Sechstel mehr Lohnkosten.
  3. Eigenes Gehalt nicht einrechnen: Wer als Inhaber:in selbst mitputzt und abends Angebote schreibt, arbeitet sonst gratis.
  4. Keine KV-Anpassung im Vertrag: Jede jährliche Lohnerhöhung frisst sonst den Gewinn.
  5. Billigangebote kopieren: Der Preis der Konkurrenz sagt nichts über deine Kosten aus.

Den Preis im Kundengespräch erklären

Firmenkund:innen vergleichen Angebote oft nur über den Stundensatz oder den Monatspreis. Hilfreich ist, das Leistungsverzeichnis in den Mittelpunkt zu stellen: Was wird wie oft gereinigt, wer kontrolliert die Qualität, wie schnell gibt es Ersatz bei Krankenstand, ist das Personal nach KV angemeldet? Ein transparentes Angebot mit klar beschriebenen Leistungen macht es leichter, einen fairen Preis zu halten – und schützt dich später vor Diskussionen darüber, was „im Preis drin“ ist.

Vom Stundensatz zum Preis pro Quadratmeter

Firmenkund:innen wollen oft einen Monatspauschalpreis oder einen Preis pro Quadratmeter. Dafür brauchst du die Reinigungsleistung (m² pro Stunde) je Raumart und Reinigungsintervall – sie hängt stark von Möblierung, Bodenbelag, Verschmutzung und Leistungsverzeichnis ab:

Monatspreis = (Fläche ÷ Leistung in m²/h) × Einsätze pro Monat × Stundensatz

Pauschale Leistungswerte aus dem Internet sind gefährlich, weil sie selten zu deinem Objekt passen. Besser: beim Besichtigungstermin realistisch schätzen und die ersten Wochen genau mitschreiben.

Checkliste für jede Kalkulation

  • Tatsächlicher Lohn (mindestens KV) inkl. Sonderzahlungen
  • Lohnnebenkosten laut Lohnverrechnung
  • Urlaub, Feiertage, Krankenstand abgezogen
  • Wegzeiten und Einschulung berücksichtigt
  • Material, Geräte, Fahrzeug
  • Gemeinkosten inkl. eigenem Gehalt
  • Wagnis und Gewinn
  • Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage
  • KV-Anpassungsklausel im Vertrag

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Quellen

  1. WKO – Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2026
  2. WKO – Kollektivvertrag Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2026 (Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Zuschläge, Wegzeiten)
  3. everbill – Lohnnebenkosten 2026 Österreich (Richtwerte, mit Lohnverrechnung prüfen)
  4. WKO – Neugründungs-Förderungsgesetz (Lohnnebenkosten-Befreiung)