Reinigungsfirma gründen in Österreich – Schritt für Schritt
Vom richtigen Gewerbe bis zur ersten Anmeldung bei der ÖGK: der Ablauf, wie er in Österreich wirklich ist – mit den Stolpersteinen, über die viele Gründer:innen in der Reinigung fallen.
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Kurz gesagt: Wer Büros, Geschäftslokale oder Praxen reinigen will, braucht in Österreich das Handwerk „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“ – mit Befähigungsnachweis oder gewerberechtlicher Geschäftsführung. Das freie Gewerbe „Hausbetreuung“ reicht dafür nicht. Danach folgen Rechtsform, Gründungsberatung (NeuFöG), Gewerbeanmeldung, SVS, Finanzamt und – sobald du Personal hast – die Anmeldung über ELDA vor Arbeitsantritt.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
1. Welches Gewerbe brauchst du?
Die wichtigste Frage zuerst, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen: „Reinigung“ ist in Österreich nicht gleich „Reinigung“. Es gibt zwei Wege, die sich in dem, was du anbieten darfst, deutlich unterscheiden.
Handwerk: Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
Das ist ein reglementiertes Gewerbe (Handwerk). Laut Wirtschaftskammer umfasst es unter anderem die laufende Unterhaltsreinigung und Grundreinigung – auch nach Bauabschluss –, die Reinigung von Büros, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie Verkehrsmitteln und die Fassaden-, Glas- und Fensterreinigung. Wer also Firmenkund:innen betreuen will, landet fast immer hier.
Für die Anmeldung brauchst du einen Befähigungsnachweis. Der klassische Weg ist die Meisterprüfung samt Unternehmerprüfung. Die Zugangsverordnung für dieses Handwerk lässt aber auch andere Kombinationen zu, zum Beispiel:
- Lehrabschluss als Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger:in (oder eine mindestens dreijährige einschlägige Schule) und danach mindestens fünf Jahre durchgehende fachliche Tätigkeit als Arbeitnehmer:in,
- mindestens drei Jahre als Selbstständige:r oder Betriebsleiter:in plus mindestens fünf Jahre fachliche Tätigkeit als Arbeitnehmer:in,
- ein einschlägiges Studium (z. B. Chemie, Bauingenieurwesen) plus mindestens ein Jahr fachliche Tätigkeit.
Welche Variante auf dich passt, klärt das Gründerservice der WKO bzw. die Gewerbebehörde. Daneben gibt es die Möglichkeit, die individuelle Befähigung feststellen zu lassen (§ 19 GewO).
Ohne eigenen Nachweis: gewerberechtliche Geschäftsführung
Hast du selbst (noch) keinen Befähigungsnachweis, kannst du eine Person mit Befähigung als gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in bestellen (§ 39 GewO). Bei einer GmbH muss diese Person dem Vertretungsorgan angehören oder als voll versicherte:r Arbeitnehmer:in mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt sein. Das ist ein echter Kostenblock, den du in die Kalkulation der ersten Jahre einplanen musst.
Freies Gewerbe „Hausbetreuung“ – und wo es aufhört
Das freie Gewerbe „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“ braucht keinen Befähigungsnachweis. Laut der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe deckt es etwa ab: Reinigung von Stiegenhäusern, Gängen, Kellern, Waschküchen und Liften in Wohngebäuden (bei normaler Verschmutzung), Wohnungsreinigung wie im Haushalt, Fensterputzen ohne Sicherheitsvorkehrungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, einfache Gartenarbeit, Gehsteigreinigung und Schneeräumung.
Ausdrücklich nicht umfasst sind Tätigkeiten, die dem Gebäudereiniger-Handwerk vorbehalten sind – die Liste nennt als Beispiele Fassadenreinigung und Büroreinigung. Wer mit dem freien Gewerbe Büros reinigt, riskiert ein Verfahren wegen unbefugter Gewerbeausübung und Ärger mit Mitbewerbern.
2. Rechtsform: Einzelunternehmen oder GmbH?
Für den Start wählen viele das Einzelunternehmen (optional mit Firmenbucheintrag als e.U.): wenig Formalitäten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zu den gesetzlichen Grenzen, aber du haftest mit deinem Privatvermögen.
Die GmbH trennt Firmen- und Privatvermögen stärker. Seit 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital 10.000 €, davon sind mindestens 5.000 € bar einzuzahlen. Dafür kommen Notar, Firmenbuch, doppelte Buchhaltung und Bilanz dazu. In der Reinigung mit Personal, Schlüsseln und Haftungsrisiken ist das eine Überlegung wert – aber erst nach einem Gespräch mit Steuerberatung.
3. Gründungsberatung und Neugründungsförderung (NeuFöG)
Bevor du irgendetwas anmeldest: Lass dich beim Gründerservice der Wirtschaftskammer beraten und dir das Formular NeuFö 2 bestätigen. Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit unter anderem von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die unmittelbar durch die Gründung anfallen, und von Firmenbuch-Eintragungsgebühren.
Für die Reinigung besonders interessant ist die Befreiung von bestimmten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Unfallversicherung): Sie gilt innerhalb von 36 Monaten ab dem Gründungsmonat für höchstens zwölf Monate, beginnend mit dem Monat, in dem du die erste Person beschäftigst – im ersten Jahr ohne Begrenzung der Anzahl, danach nur für die ersten drei Beschäftigten. Voraussetzung: Du hast dich in den letzten fünf Jahren nicht vergleichbar betrieblich betätigt.
4. Gewerbe anmelden
Die Anmeldung erfolgt bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt) oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Mit bestätigtem NeuFö-2-Formular fallen dafür keine Gebühren an. Für das Handwerk legst du den Befähigungsnachweis bzw. die Unterlagen der gewerberechtlichen Geschäftsführung bei; welche Dokumente im Einzelfall verlangt werden, sagt dir die Behörde.
Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer – zuständig ist die Landesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.
5. SVS und Finanzamt
Mit der Gewerbeberechtigung bist du nach dem GSVG bei der SVS pflichtversichert. Die Beiträge 2026: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 % der Beitragsgrundlage, dazu Unfallversicherung von 12,95 € pro Monat. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 € pro Monat – daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 160,81 € plus Unfallversicherung. Die endgültigen Beiträge werden erst nach dem Einkommensteuerbescheid festgelegt; wer gut verdient, bekommt Jahre später eine Nachzahlung. Rücklagen bilden!
Beim Finanzamt meldest du die Betriebseröffnung (über FinanzOnline) und beantragst Steuernummer und – wenn nötig – eine UID-Nummer. Bleibt dein Umsatz unter 55.000 € brutto im Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (gilt seit 2025; bis zu 10 % Überschreitung sind im laufenden Jahr toleriert). Bei Firmenkund:innen ist das selten ein Vorteil, weil diese die Vorsteuer ohnehin abziehen – mit Steuerberatung durchrechnen.
6. Versicherung
In der Reinigung hast du Zugang zu fremden Räumen, oft mit Schlüsseln oder Zutrittskarten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb Pflicht im übertragenen Sinn – viele Firmenkund:innen fragen in Ausschreibungen danach. Achte besonders darauf, ob Schlüsselverlust und Schäden an bearbeiteten Flächen (z. B. Naturstein, Parkett) mitversichert sind.
7. Preise kalkulieren, bevor du das erste Angebot schreibst
Der häufigste Gründungsfehler in der Reinigung ist nicht das falsche Gewerbe, sondern der zu niedrige Preis. Wer nur den Kollektivvertragslohn plus „etwas“ verrechnet, vergisst Sonderzahlungen, Lohnnebenkosten, Urlaub, Feiertage, Krankenstand, Wegzeiten und die eigene Arbeitszeit fürs Büro. Wie du einen Stundensatz Schritt für Schritt aufbaust, steht im Artikel Stundensatz in der Reinigung kalkulieren.
8. Die ersten Mitarbeiter:innen
Für Arbeiter:innen in der Reinigung gilt der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Laut Lohnordnung 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für die ständige Unterhaltsreinigung in Betrieben und Büros (Lohngruppe 6) 12,37 €, für Sonderreinigung inklusive Fenster- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 2) 13,30 €. Ab 1. Jänner 2027 werden die Lohngruppen neu geordnet (die bisherige LG 6 wird zur neuen LG 4, Mindestlohn dann 12,73 € bei einer rollierenden Inflation bis 2,8 %). Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche; Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden standardmäßig in Vierteln mit den Löhnen für Februar, Mai, August und November ausbezahlt.
Ganz wichtig: Jede Person muss vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden – und zwar über ELDA. Meldungen per E-Mail, Telefon oder Papier gelten grundsätzlich als nicht erstattet. Dafür brauchst du zuerst eine Dienstgeber-Beitragskontonummer. Bei Verstößen drohen Beitragszuschläge und Verwaltungsstrafen.
- Dienstgeberkonto bei der ÖGK beantragen
- Lohnverrechnung klären (selbst, Software oder extern)
- Anmeldung über ELDA vor dem ersten Arbeitstag, Abschrift an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter
- Dienstzettel/Dienstvertrag mit KV-Einstufung
- Arbeitszeitaufzeichnungen ab Tag 1
Typische Fehler in den ersten zwölf Monaten
- Falsches Gewerbe: Büros mit dem freien Gewerbe Hausbetreuung reinigen.
- Preis zu knapp: Lohnnebenkosten und unproduktive Zeiten nicht eingerechnet.
- Anmeldung zu spät: Probetag ohne ELDA-Anmeldung.
- Keine Rücklage für die SVS-Nachzahlung.
- Keine schriftliche Leistungsbeschreibung: Später Streit, was „Unterhaltsreinigung“ umfasst.
Checkliste zum Mitnehmen
- Leistungen festlegen und Gewerbe klären (Handwerk oder Hausbetreuung)
- Befähigungsnachweis oder gewerberechtliche Geschäftsführung organisieren
- Rechtsform mit Steuerberatung entscheiden
- Gründungsberatung bei der WKO, NeuFö 2 bestätigen lassen
- Gewerbe anmelden (Behörde oder USP)
- Finanzamt: Betriebseröffnung, Steuernummer, ggf. UID
- SVS-Beiträge einplanen, Rücklage bilden
- Betriebshaftpflicht inkl. Schlüsselverlust
- Stundensatz kalkulieren, Angebotsvorlage erstellen
- Vor der ersten Anstellung: Dienstgeberkonto, ELDA, KV-Einstufung
Eigenes Produkt (in Vorbereitung): Das Vorlagenpaket mit Angebot, Dienstvertrag-Vorlage, Leistungsverzeichnis und Abnahmeschein (79 €) –
Quellen
- WKO – Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (Wien), Tätigkeiten und Befähigung
- WKO – Zugangsverordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (konsolidiert)
- WKO – Hausbetreuung, Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
- § 39 GewO – Gewerberechtlicher Geschäftsführer (jusline, Gesetzestext im RIS maßgeblich)
- Forvis Mazars – Neues Mindeststammkapital bei der GmbH (03/2024)
- WKO – Neugründungs-Förderungsgesetz (Stand 01.01.2026)
- WKO – Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge, Ausmaß 2026
- WKO – Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung 2026
- USP – Kleinunternehmerregelung ab 2025
- WKO – Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2026
- WKO – Kollektivvertrag Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2026
- USP – Anmelden von Personal (ELDA)