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Kollektivvertrag Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung einfach erklärt
Lohngruppen, Sonderzahlungen, Zuschläge – der Kollektivvertrag bestimmt einen großen Teil deiner Kosten. Die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.

Inhalt
- Lohngruppen 2026
- Was sich ab 1. Jänner 2027 ändert
- Rechenbeispiel: Was kostet die Lohnerhöhung?
- Sonderzahlungen
- Arbeitszeit und Zuschläge
- Wegzeiten und Fahrtkosten
- Einstufung in der Praxis
- Überzahlung und Personalmangel
- Typische Fehler
- Lohnanpassung an Kund:innen weitergeben – so gehen wir vor
- Häufige Fragen
- Quellen
Kurz gesagt: Für Arbeiter:innen in der Reinigung gilt der KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Laut Lohnordnung 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für die ständige Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 6) 12,37 €, für Sonderreinigung inkl. Fenster und Fassade (Lohngruppe 2) 13,30 €. Ab 1. Jänner 2027 werden die Lohngruppen neu geordnet; die Unterhaltsreinigung (neue LG 4) steigt laut KV-Abschluss auf 12,73 €. Normalarbeitszeit: 40 Stunden. Stand: Oktober 2026.
Der Kollektivvertrag ist in der Reinigung der größte Kostenfaktor: Löhne machen bei personalintensiven Dienstleistungen den Großteil der Kosten aus. Wer den KV nicht kennt, kalkuliert falsch – und riskiert Nachzahlungen und Strafen wegen Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
Lohngruppen 2026
Laut Lohnordnung 2026 gelten folgende Mindeststundenlöhne:
| Lohngruppe | Mindeststundenlohn 2026 | Beispiel für Tätigkeit |
|---|---|---|
| LG 1 | 15,12 € | höchste Gruppe, Zuordnung laut KV-Text |
| LG 2 | 13,30 € | Sonderreinigung inkl. Fenster- und Fassadenreinigung |
| LG 3 | 12,99 € | Zuordnung laut KV-Text |
| LG 4 | 13,03 € | Zuordnung laut KV-Text |
| LG 5 | 12,73 € | Zuordnung laut KV-Text |
| LG 6 | 12,37 € | ständige Unterhaltsreinigung in Betrieben und Büros |
Die genaue Zuordnung der Tätigkeiten zu den Gruppen 1, 3, 4 und 5 steht im KV-Text – lies sie dort nach, bevor du jemanden einstufst. Für die meisten Gründer:innen sind LG 6 (laufende Büroreinigung) und LG 2 (Fenster, Glas, Sonderreinigung) entscheidend.
Was sich ab 1. Jänner 2027 ändert
Laut KV-Abschluss werden die Lohngruppen ab 2027 neu geordnet (bitte aktuellen Text prüfen):
| Neue Lohngruppe ab 2027 | Mindeststundenlohn |
|---|---|
| LG 1 | 15,76 € |
| LG 2 | 13,54 € |
| LG 3a | 13,23 € |
| LG 3b | 13,23 € |
| LG 4 (Unterhaltsreinigung) | 12,73 € |
Für die Unterhaltsreinigung bedeutet das eine Steigerung von 12,37 € auf 12,73 € – rund +2,9 %. Die Sonderreinigung (LG 2) steigt von 13,30 € auf 13,54 € (rund +1,8 %). Weil sich die Gruppenstruktur ändert, solltest du alle Einstufungen deiner Mitarbeiter:innen mit der Lohnverrechnung durchgehen.
Was du jetzt tun solltest:
- Bestehende Verträge auf eine Anpassungsklausel prüfen: Angebot für Unterhaltsreinigung schreiben – mit Leistungsverzeichnis
- Kund:innen rechtzeitig über die Preisanpassung zum Jahreswechsel informieren
- Neue Angebote schon mit den Löhnen 2027 kalkulieren: Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig
- Dienstzettel bei geänderter Einstufung aktualisieren: Mitarbeiter:innen anmelden – Dienstgeberkonto, ELDA, Dienstzettel
Rechenbeispiel: Was kostet die Lohnerhöhung?
Annahme: Vollzeitkraft in der Unterhaltsreinigung, 40 Stunden, Mindestlohn.
| 2026 (LG 6) | 2027 (neue LG 4) | |
|---|---|---|
| Stundenlohn | 12,37 € | 12,73 € |
| Monatslohn (× 40 × 4,33) | 2.142,48 € | 2.204,84 € |
| Jahresbrutto (× 14) | 29.994,72 € | 30.867,76 € |
| inkl. ca. 29,5 % Lohnnebenkosten | ≈ 38.843 € | ≈ 39.974 € |
Das sind rund 1.130 € Mehrkosten pro Vollzeitkraft und Jahr – bei zehn Vollzeitäquivalenten über 11.000 €. Ohne Preisanpassung geht das direkt vom Gewinn ab.
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden standardmäßig in Vierteln mit den Löhnen für Februar, Mai, August und November ausgezahlt. In der Kalkulation bedeutet das 14 statt 12 Monatsentgelte – ein Sechstel mehr Lohnkosten: Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig.
Arbeitszeit und Zuschläge
- Normalarbeitszeit: 40 Stunden pro Woche.
- Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit zwischen 21 und 6 Uhr: 50 % Zuschlag.
- Sonntagsarbeit: 100 % Zuschlag.
- Mehrarbeit in Teilzeit: 25 % Zuschlag, außer sie wird innerhalb von drei Monaten 1:1 in Zeitausgleich abgegolten.
Pausen, Ruhezeiten und Aufzeichnungspflicht: Arbeitszeit, Pausen und Aufzeichnungen in der Reinigung.
Wegzeiten und Fahrtkosten
Wegzeiten innerhalb der Arbeitszeit sind Arbeitszeit. Bei mehreren Einsatzstellen am selben Tag ersetzt der KV ab der zweiten Fahrt die Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels; Beschäftigte mit höchstens 25 Wochenstunden bekommen Fahrtkosten grundsätzlich ersetzt, sofern das Unternehmen den Transfer nicht selbst organisiert.
Einstufung in der Praxis
Entscheidend ist die tatsächlich überwiegende Tätigkeit, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Wer überwiegend Fenster und Sonderreinigung macht, ist anders einzustufen als jemand in der laufenden Büroreinigung. Halte die Einstufung im Dienstzettel fest und überprüfe sie, wenn sich Aufgaben ändern.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin reinigt montags bis donnerstags Büros und macht freitags Fensterreinigung. Überwiegend ist die Unterhaltsreinigung – trotzdem solltest du mit der Lohnverrechnung klären, wie die Sonderreinigungs-Stunden zu behandeln sind.
Überzahlung und Personalmangel
Der KV-Lohn ist ein Mindestlohn. In Wien zahlen viele Betriebe darüber, um gutes Personal zu halten. Kalkuliere mit dem Lohn, den du tatsächlich zahlst – nicht mit dem Minimum.
Typische Fehler
- Alle Mitarbeiter:innen pauschal in die niedrigste Gruppe einstufen.
- Sonderzahlungen in der Kalkulation vergessen.
- Wegzeiten nicht bezahlen.
- Lohnerhöhung zum Jahreswechsel nicht an Kund:innen weitergeben.
- Die neue Gruppenstruktur 2027 übersehen.
Lohnanpassung an Kund:innen weitergeben – so gehen wir vor
- Im Oktober/November die neuen Löhne laut KV-Abschluss prüfen und die eigene Kalkulation aktualisieren.
- Je Vertrag den Lohnanteil am Preis bestimmen (bei Unterhaltsreinigung oft der Großteil).
- Anpassung berechnen: Lohnanteil × KV-Steigerung, Sachanteil nach vereinbartem Index.
- Kund:innen schriftlich informieren – rechtzeitig vor Jahreswechsel, mit Verweis auf die Vertragsklausel und einem kurzen Rechenweg.
- Rechnungen ab Jänner mit dem neuen Preis stellen.
Rechenbeispiel (Annahmen): Monatspauschale 660 € netto, Lohnanteil 75 % = 495 €. KV-Steigerung Unterhaltsreinigung rund 2,9 % → +14,36 €. Sachanteil 165 €, Index +2 % → +3,30 €. Neue Pauschale rund 677,66 € netto. Ohne Klausel bleibt die Differenz bei dir hängen – bei 20 Verträgen über 4.000 € pro Jahr.
Häufige Fragen
Gilt der KV auch für geringfügig Beschäftigte?
Ja, der KV gilt auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 € pro Monat.
Wo findet man die aktuellen Löhne?
In der Lohnordnung auf wko.at. Sie wird jährlich neu verhandelt.
Gilt der KV auch für Angestellte im Büro?
Dieser KV regelt die Arbeiter:innen. Für Angestellte (z. B. Büro, Objektleitung) gilt ein eigener Rahmen – mit der Lohnverrechnung klären.
Darf ich unter KV zahlen, wenn die Mitarbeiterin einverstanden ist?
Nein. Der KV-Mindestlohn ist verpflichtend; Unterentlohnung kann nach dem LSD-BG bestraft werden.
Was passiert, wenn ich falsch einstufe?
Zu niedrige Einstufung führt zu Nachzahlungen und kann als Unterentlohnung bestraft werden. Prüfe die Einstufung regelmäßig, besonders bei geänderten Tätigkeiten und mit der neuen Gruppenstruktur ab 2027.
Wann werden die neuen Löhne verhandelt?
In der Regel im Herbst für das folgende Jahr. Plane deine Preisanpassungen deshalb im Oktober und November.


