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Kurz gesagt: Die Normalarbeitszeit laut KV beträgt 40 Stunden pro Woche. Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten u. a. eine Ruhepause von 30 Minuten, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, und eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden. Du musst die Arbeitszeit aufzeichnen. Mehrarbeit in Teilzeit kostet 25 % Zuschlag, außer sie wird binnen drei Monaten 1:1 ausgeglichen. Stand: Oktober 2026.
In unserem Wiener Betrieb arbeiten die meisten Kolleg:innen in Teilzeit – frühmorgens in Büros, abends in Praxen, dazwischen manchmal eine Sonderreinigung. Das ist für die Kund:innen praktisch, macht die Arbeitszeitplanung aber anspruchsvoll. Fehler fallen spätestens bei einer Kontrolle durch Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei oder ÖGK auf – oder wenn eine Mitarbeiterin nach dem Ausscheiden Stunden nachfordert.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Thema | Regel (Überblick) |
|---|---|
| Normalarbeitszeit | 40 Stunden/Woche laut KV |
| Höchstarbeitszeit | grundsätzlich 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche (AZG), im Durchschnitt weniger |
| Ruhepause | 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Tagesarbeitszeit |
| Tägliche Ruhezeit | mindestens 11 Stunden |
| Wöchentliche Ruhe | grundsätzlich 36 Stunden zusammenhängend (Arbeitsruhegesetz) |
| Teilzeit-Mehrarbeit | 25 % Zuschlag, außer Zeitausgleich 1:1 binnen 3 Monaten |
| Überstunden (über 40 h) | Zuschlag laut Gesetz/KV |
| Nachtarbeit (21–6 Uhr) | 50 % Zuschlag in der Normalarbeitszeit laut KV |
| Sonntagsarbeit | 100 % Zuschlag laut KV |
| Wegzeiten zwischen Objekten | Arbeitszeit |
Details und Ausnahmen regeln AZG, ARG und KV – im Zweifel mit Lohnverrechnung oder Interessenvertretung klären.
Teilzeit richtig vereinbaren
Teilzeit ist in der Reinigung die Regel. Damit es keine Diskussionen gibt, gehört in den Dienstzettel bzw. Dienstvertrag:
- das wöchentliche Stundenausmaß (z. B. 20 Stunden),
- die Lage der Arbeitszeit (z. B. Mo–Fr 6:00–8:00 und 17:00–19:00),
- die Einsatzorte bzw. das Einsatzgebiet,
- die Einstufung laut KV: Kollektivvertrag Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung einfach erklärt.
Arbeitet eine Teilzeitkraft länger als vereinbart, ist das Mehrarbeit. Sie kostet 25 % Zuschlag – außer die Stunden werden innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 durch Zeitausgleich abgegolten. Wenn ein Objekt regelmäßig länger dauert als geplant, ist das ein Kalkulationsproblem, kein Personalproblem: nachkalkulieren und mit der Kund:in sprechen.
Geteilte Dienste und Wegzeiten
Viele Reinigungskräfte arbeiten morgens und abends in verschiedenen Objekten. Plane Dienste so, dass:
- die 11 Stunden tägliche Ruhezeit zwischen dem Ende des Abenddienstes und dem Beginn des Morgendienstes eingehalten werden,
- Wegzeiten zwischen Objekten realistisch eingeplant sind – sie sind laut KV Arbeitszeit und werden bezahlt,
- Fahrtkosten laut KV ersetzt werden (bei mehreren Einsatzstellen am selben Tag ab der zweiten Fahrt; bei höchstens 25 Wochenstunden grundsätzlich, sofern du den Transfer nicht selbst organisierst).
Rechenbeispiel (Annahme): Eine Mitarbeiterin reinigt drei Objekte am Tag mit je 15 Minuten Fahrt dazwischen. Das sind 30 Minuten bezahlte Wegzeit pro Tag – bei 21 Arbeitstagen 10,5 Stunden im Monat, die keine Kund:in direkt bezahlt. Bei LG 6 (2026: 12,37 € plus Lohnnebenkosten) sind das schnell 170 € und mehr pro Monat. Diese Zeit gehört in deinen Stundensatz: Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig.
Eine gute Tourenplanung (Objekte nach Bezirken bündeln) spart hier mehr Geld als jeder Rabatt beim Reinigungsmittel.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Manche Kund:innen wollen, dass gereinigt wird, wenn niemand im Büro ist – also spät abends, nachts oder am Wochenende. Laut KV gibt es für Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit zwischen 21 und 6 Uhr 50 %, für Sonntagsarbeit 100 % Zuschlag. Für Feiertage gelten die Regeln des Arbeitsruhegesetzes und des KV.
Diese Zuschläge musst du im Angebot gesondert ausweisen oder im Preis berücksichtigen: Angebot für Unterhaltsreinigung schreiben – mit Leistungsverzeichnis. Ein Abendtermin um 19 Uhr kostet keinen Nachtzuschlag, ein Einsatz um 22 Uhr schon.
Aufzeichnungspflicht
Arbeitgeber:innen müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen – Beginn, Ende und Pausen. Ob Papier, App oder Terminal: Wichtig ist, dass die Aufzeichnung
- laufend geführt wird (nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis),
- vollständig ist (alle Objekte, alle Wegzeiten),
- nachvollziehbar ist (wer hat wann wo gearbeitet),
- bei Kontrollen verfügbar ist.
Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen können zu Verwaltungsstrafen führen. Noch wichtiger: Im Streitfall über offene Stunden stehst du ohne Aufzeichnung schlecht da.
Welche Zeiterfassung passt?
| Variante | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Papier-Stundenzettel | Einfach, keine Kosten | Fehleranfällig, Abtippen nötig |
| Excel-Liste | Flexibel, Auswertung möglich | Laufende Pflege, Versionschaos |
| Zeiterfassungs-App | Pro Objekt, mit Standort/Zeitstempel | Monatliche Kosten, Schulung, Datenschutz klären |
| Terminal/QR im Objekt | Objektbezogener Nachweis | Absprache mit Kund:in, Hardware |
Für den Start reicht eine sauber geführte Liste. Ab etwa fünf Mitarbeiter:innen und mehreren Objekten spart eine App viel Zeit – vor allem, wenn sie Stunden pro Objekt auswertet. Damit siehst du sofort, ob ein Objekt mehr Zeit braucht als kalkuliert. Beim Einsatz von Standortdaten gelten Datenschutzregeln; kläre das vorher.
Häufige Fehler
- Wegzeiten nicht bezahlt oder nicht aufgezeichnet.
- Ruhezeit verletzt bei spätem Abend- und frühem Morgendienst.
- Mehrarbeit nicht abgerechnet, weil „eh nur 15 Minuten“.
- Lage der Arbeitszeit nicht vereinbart – Änderungen dann schwierig.
- Aufzeichnungen erst am Monatsende ausgefüllt.
Checkliste für die Dienstplanung
- Stundenausmaß und Lage der Arbeitszeit im Dienstzettel: Mitarbeiter:innen anmelden – Dienstgeberkonto, ELDA, Dienstzettel
- Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Diensten eingeplant
- Wegzeiten und Fahrtkosten pro Tour berechnet
- Zuschläge (Nacht, Sonntag, Mehrarbeit) in Angebot und Lohnverrechnung
- Zeiterfassung ab Tag 1, monatliche Kontrolle Soll/Ist pro Objekt
Praxisbeispiel: ein Dienstplan für drei Objekte
So planen wir in unserem Betrieb typischerweise eine Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden (Annahmen):
| Zeit | Tätigkeit | Arbeitszeit |
|---|---|---|
| 6:00–8:00 | Büro A, 7. Bezirk | 2,0 h |
| 8:00–8:15 | Fahrt zu Büro B | 0,25 h (bezahlt) |
| 8:15–9:15 | Büro B, 8. Bezirk | 1,0 h |
| 17:30–19:30 | Arztpraxis C, 9. Bezirk | 2,0 h |
| Summe pro Tag | 5,25 h |
Ergebnis: 5 Tage × 5,25 h ≈ 26,25 h – also mehr als vereinbart. Entweder wird die Mehrarbeit binnen drei Monaten 1:1 ausgeglichen, oder sie kostet 25 % Zuschlag. Besser ist, den Vertrag gleich realistisch auf 26 Stunden zu vereinbaren oder die Tour anders zu schneiden. Zwischen Ende um 19:30 und Beginn um 6:00 liegen 10,5 Stunden – das ist weniger als die 11 Stunden tägliche Ruhezeit. Der Plan muss also angepasst werden, etwa mit Beginn um 6:30 oder Ende der Abendschicht um 19:00.
Solche Pläne sehen auf dem Papier harmlos aus. Erst wenn man Wegzeiten und Ruhezeiten konsequent einträgt, sieht man die Probleme.
Häufige Fragen
Zählen Wegzeiten zwischen Objekten als Arbeitszeit?
Ja, Wegzeiten innerhalb der Arbeitszeit sind laut KV Arbeitszeit und werden bezahlt.
Reicht eine Excel-Liste zur Zeiterfassung?
Grundsätzlich ja, wenn Beginn, Ende und Pausen vollständig und laufend erfasst werden.
Muss ich bei 6 Stunden Arbeit eine Pause geben?
Die Ruhepause von 30 Minuten ist vorgeschrieben, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt. Geteilte Dienste mit langer Unterbrechung sind gesondert zu betrachten.
Was kostet eine Stunde Mehrarbeit in Teilzeit?
Den Stundenlohn plus 25 % Zuschlag – außer sie wird binnen drei Monaten 1:1 in Zeitausgleich abgegolten.



