Gründung
Gewerbe anmelden in der Reinigung – Gebäudereinigung (Handwerk) oder Hausbetreuung (frei)?
Büroreinigung mit dem freien Gewerbe? Genau hier passieren die teuersten Gründungsfehler. Die Abgrenzung mit Beispielen – und wie die Anmeldung abläuft.

Inhalt
Kurz gesagt: Für Büros, Geschäftslokale, Praxen, Industrie, Fassaden und Glas brauchst du das Handwerk Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung – mit Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) oder einer gewerberechtlichen Geschäftsführung. Das freie Gewerbe Hausbetreuung deckt nur einfache Reinigung etwa in Wohnhäusern ab. Die Anmeldung selbst ist kostenlos und geht online über GISA bzw. USP oder bei der Behörde. Stand: Oktober 2026.
In Gesprächen mit Gründer:innen hören wir diese Frage am häufigsten: „Reicht nicht das freie Gewerbe?“ Für Wohnhausreinigung manchmal ja, für Büros nein. Wer hier falsch startet, baut sein Geschäft auf einer Berechtigung auf, die die wichtigste Leistung gar nicht abdeckt.
Die zwei Wege im Überblick
| Hausbetreuung (freies Gewerbe) | Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk) | |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | nicht nötig | nötig (oder gewerberechtliche Geschäftsführung) |
| Typische Kund:innen | Wohnhausanlagen, Privathaushalte | Büros, Praxen, Handel, Industrie, öffentliche Hand |
| Leistungsumfang | einfache Reinigung, einfache Wartung | gesamte Gebäudereinigung inkl. Sonderreinigung |
| Anmeldung | rasch, gebührenfrei | gebührenfrei, mit Nachweisen |
| Kollektivvertrag | je nach Zuordnung prüfen | KV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung |
Die Abgrenzung im Detail
| Tätigkeit | Hausbetreuung (frei) | Gebäudereinigung (Handwerk) |
|---|---|---|
| Stiegenhaus, Gänge, Keller, Lift in Wohnhäusern (normale Verschmutzung) | Ja | Ja |
| Wohnungsreinigung wie im Haushalt | Ja | Ja |
| Fensterputzen ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen | Ja | Ja |
| Gehsteigreinigung, Schneeräumung, einfache Gartenarbeit | Ja | – |
| Büroreinigung, Unterhaltsreinigung in Betrieben | Nein | Ja |
| Grundreinigung, Bauendreinigung | Nein | Ja |
| Fassaden-, Glas- und Sonderreinigung | Nein | Ja |
| Krankenhäuser, Pflegeheime, Industrie, Verkehrsmittel | Nein | Ja |
Grundlage sind die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe (Hausbetreuung) und die Beschreibung des Handwerks durch die WKO. Wer mit dem freien Gewerbe Büros reinigt, riskiert ein Verfahren wegen unbefugter Gewerbeausübung – und Mitbewerber zeigen das durchaus an.
Praxisbeispiele
- Stiegenhausreinigung in drei Wohnhäusern einer Hausverwaltung: mit Hausbetreuung möglich.
- Dieselbe Hausverwaltung möchte auch das Büro im Erdgeschoß: Büroreinigung – Handwerk nötig.
- Endreinigung nach einer Wohnungssanierung: Bauendreinigung – Handwerk.
- Arztpraxis zweimal pro Woche: Unterhaltsreinigung in einem Betrieb – Handwerk.
Was ist mit „Teilgewerben“?
In älteren Quellen liest man noch von Teilgewerben. Diese Kategorie wurde mit der Gewerberechtsnovelle 2017 abgeschafft; frühere Teilgewerbe wurden zu freien Gewerben. Für die Reinigung zählt heute die Unterscheidung Handwerk Gebäudereinigung versus freies Gewerbe Hausbetreuung. Wenn du auf alte Informationen stößt, prüfe die aktuelle Rechtslage bei der WKO.
Befähigungsnachweis
Klassisch: Meisterprüfung samt Unternehmerprüfung. Die Zugangsverordnung lässt aber Kombinationen zu, z. B.:
- Lehrabschluss als Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger:in (bzw. einschlägige Schule) plus mehrjährige fachliche Tätigkeit,
- mehrjährige Tätigkeit als Selbstständige:r oder Betriebsleiter:in plus fachliche Praxis,
- einschlägiges Studium plus Praxis.
Daneben gibt es die individuelle Befähigung (§ 19 GewO), wenn die Kenntnisse auf anderem Weg nachgewiesen werden können. Welche Variante passt, klärt das Gründerservice der WKO bzw. die Gewerbebehörde. Bring Zeugnisse und Dienstzeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung und Zeitraum mit – „Reinigungskraft“ allein reicht oft nicht, die Tätigkeiten sollten konkret beschrieben sein.
Ohne eigenen Nachweis: gewerberechtliche Geschäftsführung
Eine Person mit Befähigung kann als gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in bestellt werden (§ 39 GewO). Sie ist der Behörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich und muss sich im Betrieb entsprechend betätigen.
- Einzelunternehmen: Die Person muss grundsätzlich als Arbeitnehmer:in mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll sozialversichert sein.
- GmbH: Sie muss dem zur Vertretung nach außen befugten Organ angehören (handelsrechtliche Geschäftsführung) oder als Arbeitnehmer:in mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.
Rechenbeispiel (Annahme): Eine Fachkraft mit 20 Wochenstunden zu einem Bruttolohn deutlich über KV (z. B. weil sie Verantwortung trägt) kostet mit Sonderzahlungen und Lohnnebenkosten schnell 20.000 € und mehr pro Jahr. Dieser Betrag muss über deine Preise hereinkommen: Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig. Achte darauf, dass die Person tatsächlich mitarbeitet – eine reine „Namensgeberin“ ist rechtlich problematisch.
Ablauf der Anmeldung
- Gründungsberatung bei der WKO, NeuFö-2-Formular bestätigen lassen (vor der Anmeldung!).
- Anmeldung online über GISA/USP (mit ID Austria), beim WKO-Gründerservice oder bei der Gewerbebehörde (in Wien das Magistratische Bezirksamt).
- Unterlagen: Identität, Standort, Erklärung zu Ausschlussgründen, beim Handwerk Befähigungsnachweis oder Unterlagen zur Geschäftsführung; je nach Situation weitere Nachweise (z. B. Aufenthaltstitel, Strafregisterauszug aus dem Ausland).
- Mit vollständiger Anmeldung darfst du starten; der GISA-Auszug dient als Nachweis. WKO-Mitgliedschaft und SVS-Pflichtversicherung folgen automatisch.
Kosten: Die Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei; mit NeuFöG entfallen auch bestimmte weitere Gebühren bei der Gründung. Laufend kommen SVS-Beiträge und die WKO-Grundumlage dazu: Kleinunternehmerregelung, SVS und Steuern im ersten Jahr.
Standort
Du brauchst einen Gewerbestandort – bei kleinen Reinigungsfirmen oft die Wohnung oder ein kleines Büro. Prüfe, ob Mietvertrag oder Hausordnung die gewerbliche Nutzung erlauben, und ob du Lagerraum für Geräte und Material brauchst: Reinigungsgeräte und -mittel für den Start – die Grundausstattung.
Typische Fehler
- Mit Hausbetreuung Büros oder Praxen reinigen.
- Gewerberechtliche Geschäftsführung nur „am Papier“.
- NeuFö-2 erst nach der Anmeldung bestätigen lassen.
- Kalkulation ohne die Kosten der Geschäftsführung.
- Auf veraltete Infos zu Teilgewerben vertrauen.
Den Gesamtablauf der Gründung zeigt Reinigungsfirma gründen in Österreich – Schritt für Schritt.
Checkliste für den Termin beim Gründerservice
Damit die Beratung bei der WKO ergiebig ist, nimm mit bzw. kläre vorher:
- Leistungsliste: Was willst du in den ersten zwei Jahren anbieten? (Büros, Stiegenhäuser, Fenster, Grundreinigung, Bauendreinigung)
- Zeugnisse und Nachweise: Lehrabschluss, Schulzeugnisse, Studienabschluss, Dienstzeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung und Zeiträumen
- Plan B: Gibt es eine Person mit Befähigung, die als gewerberechtliche Geschäftsführung infrage kommt?
- Rechtsform: Einzelunternehmen oder GmbH – mit ersten Überlegungen zur Haftung
- Standort: Adresse, Lagermöglichkeit, Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung
- Zeitplan: Wann soll der erste Auftrag starten?
Bitte gleich um die Bestätigung des NeuFö-2-Formulars, damit Gebühren entfallen.
Häufige Fragen
Kann man eine Reinigungsfirma ohne Ausbildung gründen?
Mit dem freien Gewerbe Hausbetreuung ja – aber nur für die dort erlaubten Tätigkeiten. Für Büro- und Unterhaltsreinigung in Betrieben braucht es das Handwerk, notfalls über eine gewerberechtliche Geschäftsführung.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Laufend kommen SVS-Beiträge und die WKO-Grundumlage dazu.
Kann ich mit Hausbetreuung starten und später erweitern?
Ja. Sobald du den Befähigungsnachweis hast oder eine gewerberechtliche Geschäftsführung bestellst, meldest du das Handwerk zusätzlich an. Bis dahin nur die erlaubten Tätigkeiten anbieten.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Bei vollständigen Unterlagen oft nur wenige Tage, online teils sofort. Beim Handwerk kann die Prüfung des Befähigungsnachweises länger dauern.
Brauche ich für Privathaushalte das Handwerk?
Für Wohnungsreinigung wie im Haushalt reicht das freie Gewerbe Hausbetreuung. Sobald du Betriebe, Büros oder Sonderreinigung anbietest, brauchst du das Handwerk.


