Gründung

Kleinunternehmerregelung, SVS und Steuern im ersten Jahr

Das erste Jahr läuft gut – und dann kommt die SVS-Nachzahlung. Was du über Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Einkommensteuer wissen solltest.

Redaktion reinigungsunternehmer.atZuletzt aktualisiert: 5 Min. Lesezeit

Illustration: Steuerformulare, Sparschwein und Münzen
Illustration: Steuerformulare, Sparschwein und Münzen
Inhalt
  1. Kleinunternehmerregelung
  2. SVS: vorläufig und endgültig
  3. Einkommensteuer
  4. Faustregel für die Rücklage
  5. Registrierkasse und UID
  6. Sobald du Personal hast
  7. Checkliste für das erste Jahr
  8. Monatlicher Finanz-Check in 15 Minuten
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

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Kurz gesagt: Bleibt dein Umsatz unter 55.000 € brutto im Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (seit 2025). Die SVS-Beiträge 2026: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 % plus Unfallversicherung 12,95 € pro Monat; Mindestbeitragsgrundlage 551,10 € pro Monat. Endgültige Beiträge kommen nach dem Steuerbescheid – Rücklagen bilden! Stand: Oktober 2026.

Im ersten Jahr einer Reinigungsfirma geht es um Kund:innen, Personal und Abläufe. Steuern und Sozialversicherung laufen nebenher – bis Post vom Finanzamt oder von der SVS kommt. Wir haben bei vielen Gründer:innen gesehen, dass nicht hohe Abgaben das Problem sind, sondern fehlende Rücklagen für Nachzahlungen.

Kleinunternehmerregelung

  • Umsatzgrenze: 55.000 € brutto pro Jahr (seit 2025)
  • Rechnungen ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer:in
  • Kein Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer auf Geräte, Fahrzeug und Material bleibt bei dir
  • Überschreitung: Bei einer Überschreitung um höchstens 10 % im laufenden Jahr endet die Befreiung grundsätzlich erst mit Jahresende; bei stärkerer Überschreitung sofort. Die Details mit Steuerberatung klären.
  • Du kannst auf die Befreiung verzichten (Option zur Regelbesteuerung) – das bindet dich für mehrere Jahre.

Lohnt sie sich in der Reinigung?

Das hängt von deinen Kund:innen ab:

Kund:innen Wirkung der Kleinunternehmerregelung
Privathaushalte Vorteil: Dein Preis ist um die USt günstiger oder deine Marge höher
Firmen mit Vorsteuerabzug Kaum Vorteil: Sie ziehen die USt ohnehin ab; du verlierst aber deinen Vorsteuerabzug
Ärzt:innen, Vereine, Versicherungen (oft ohne vollen Vorsteuerabzug) Kann ein Vorteil sein

Rechenbeispiel (Annahme): Du kaufst im ersten Jahr Geräte und Material um 6.000 € brutto. Als Kleinunternehmer:in bekommst du die 1.000 € Umsatzsteuer darin nicht zurück. Arbeitest du überwiegend für Firmen, kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Rechne beide Varianten mit deiner Steuerberatung durch.

Mit Personal und Firmenkund:innen ist die Grenze von 55.000 € übrigens schnell erreicht: Schon zwei Teilzeitkräfte mit je 20 Stunden bringen bei einem Stundensatz um 35 € netto deutlich mehr Umsatz. Mehr zur Kalkulation: Stundensatz in der Reinigung kalkulieren – so rechnest du richtig.

SVS: vorläufig und endgültig

Mit der Gewerbeberechtigung bist du bei der SVS pflichtversichert (Pension, Kranken, Unfall, Selbständigenvorsorge).

Beitrag 2026 Satz/Betrag
Pensionsversicherung 18,5 % der Beitragsgrundlage
Krankenversicherung 6,8 % der Beitragsgrundlage
Selbständigenvorsorge 1,53 % der Beitragsgrundlage
Unfallversicherung 12,95 € pro Monat
Mindestbeitragsgrundlage 551,10 € pro Monat

Am Anfang zahlst du vorläufige Beiträge, oft auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage (2026: daraus 160,81 € plus Unfallversicherung pro Monat). Nach dem Einkommensteuerbescheid werden die Beiträge endgültig berechnet. Wer gut verdient, bekommt eine Nachzahlung – oft erst zwei bis drei Jahre später, wenn du schon mit höheren laufenden Beiträgen rechnen musst.

Rechenbeispiel (Annahme, vereinfacht): Gewinn im ersten Jahr 30.000 €. Die Beitragsgrundlage orientiert sich am Gewinn zuzüglich der vorgeschriebenen SVS-Beiträge. Mit den Prozentsätzen oben (zusammen 26,83 %) ergibt das grob 8.000 € und mehr an Beiträgen für das Jahr. Wurden nur Mindestbeiträge von rund 2.100 € gezahlt, kann die Nachzahlung entsprechend hoch ausfallen. Die exakte Berechnung macht die SVS; der SVS-Beitragsrechner hilft bei der Schätzung.

Du kannst bei der SVS beantragen, die vorläufigen Beiträge freiwillig zu erhöhen. Das verteilt die Belastung und vermeidet Überraschungen.

Einkommensteuer

Als Einzelunternehmer:in zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn (progressiver Tarif; die unterste Stufe ist steuerfrei, die Grenzen werden jährlich angepasst). Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest, meist erst nach der ersten Erklärung. Der Gewinnfreibetrag und Betriebsausgaben wie SVS-Beiträge senken die Steuer – prüfen lassen.

Fristen: Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (elektronisch) des Folgejahres abzugeben; mit Steuerberatung gelten längere Fristen.

Faustregel für die Rücklage

Lege von jedem Gewinn-Euro einen festen Anteil für SVS und Einkommensteuer auf ein eigenes Konto. Viele Gründer:innen nutzen 30 bis 40 % des Gewinns als Startwert – welcher Anteil für dich passt, rechnet deine Steuerberatung mit dir aus. Ein separates Konto wirkt Wunder: Was dort liegt, wird nicht ausgegeben.

Registrierkasse und UID

  • Registrierkassenpflicht: wenn Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätze über 7.500 € (beide Bedingungen). Für Firmenkund:innen mit Überweisung meist nicht relevant.
  • UID-Nummer: wird beim Finanzamt beantragt, wenn sie benötigt wird (z. B. bei Regelbesteuerung oder für EU-Geschäfte).
  • Rechnungen: Pflichtangaben und Software: Buchhaltungs- und Rechnungssoftware für Reinigungsfirmen – worauf es ankommt.

Sobald du Personal hast

Mit der ersten Anstellung kommen Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge und Kommunalsteuer dazu. Die NeuFöG-Befreiung kann bestimmte Lohnnebenkosten senken: Reinigungsfirma gründen in Österreich – Schritt für Schritt. Anmeldung und Lohnverrechnung: Mitarbeiter:innen anmelden – Dienstgeberkonto, ELDA, Dienstzettel.

Checkliste für das erste Jahr

  • Steuerberatung vor dem Start, Kleinunternehmer ja/nein entscheiden
  • Betriebseröffnung beim Finanzamt (FinanzOnline), Steuernummer
  • SVS: vorläufige Beiträge prüfen, ggf. freiwillig erhöhen
  • Rücklagenkonto eröffnen, monatlich befüllen
  • Umsatzgrenze von 55.000 € laufend beobachten
  • Belege laufend ablegen, Exporte für Steuerberatung

Monatlicher Finanz-Check in 15 Minuten

Wir empfehlen Gründer:innen, einmal im Monat diese Punkte durchzugehen:

Prüfpunkt Frage
Umsatz Wo stehe ich im Vergleich zur 55.000-€-Grenze?
Gewinn Wie hoch ist der Gewinn bisher (Einnahmen minus Ausgaben)?
Rücklage Liegt der vereinbarte Anteil am Rücklagenkonto?
SVS Passen die vorläufigen Beiträge noch zum Gewinn?
Offene Posten Welche Rechnungen sind überfällig?

Wer diese fünf Fragen regelmäßig beantwortet, wird von keinem Bescheid überrascht.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung in der Reinigung?

Bei Privatkund:innen eher, bei Firmenkund:innen meist nicht. Rechne beide Varianten mit deiner Steuerberatung durch.

Wann kommt die SVS-Nachzahlung?

Nach dem Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr – deshalb Rücklagen ab dem ersten Monat.

Kann ich die SVS-Beiträge senken?

Am Anfang wird oft auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Senken lassen sich die endgültigen Beiträge nur über einen niedrigeren Gewinn; erhöhen lassen sich die vorläufigen Beiträge freiwillig.

Was passiert, wenn ich die 55.000 € überschreite?

Bei bis zu 10 % Überschreitung endet die Befreiung grundsätzlich mit Jahresende, darüber sofort. Ab dann stellst du Rechnungen mit Umsatzsteuer – rechtzeitig mit der Steuerberatung planen.

Muss ich als Kleinunternehmer:in eine UID-Nummer haben?

Nicht zwingend. Eine UID wird vor allem bei Regelbesteuerung oder für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern benötigt. Kläre mit der Steuerberatung, ob du sie brauchst.

Kann ich SVS-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, die Pflichtbeiträge zur SVS sind grundsätzlich Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Deine Steuerberatung berücksichtigt sie in der Erklärung.

Quellen

  1. USP – Kleinunternehmerregelung ab 2025
  2. WKO – Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge, Ausmaß 2026
  3. everbill – Gewerbeschein 2026 (Registrierkasse)

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